G-26/3 Informationen

Allgemeine Informationen und Neuerungen zur Eingangsuntersuchung Atemschutz

Info Untersuchungsbogen

 

Desweiteren wurde durch die Unfallversicherer ein neuer Untersuchungsbogen erstellt. Dieser ist ab sofort, anstatt dem 3-fachen grünen bzw. orangen Untersuchungsbogen durch die Ärzte zu verwenden.

Dieser Untersuchungsbogen steht in der nachfolgenden Download-Datei, den Feuerwehren des Landkreises Eichstätt zur Verfügung.

Seit dem 11.11.2022 ist auf der Homepage vom KUVB die Info, das aus der „G26“ Untersuchung die Eingangsbeurteilung „Atemschutzgeräte“ geworden ist. Siehe Link unten

https://kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/feuerwehren/eignungsuntersuchung-atemschutzgeraetetraeger/?tx_contrast=vnlvabemxfu#c3056

Atemschutzgeräteträger müssen sich in regelmäßigen Abständen der Eingangsbeurteilung Atemschutz unterziehen. 

Die Untersuchungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden, wenn sie die vorgegebenen Untersuchungen erfüllen können, hierzu muß die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung einen Vertrag mit dem in Frage kommenden Arzt abschließen.

Die Ärztewahl liegt somit in der Verantwortung der Gemeinde - Stadtverwaltung, eine
Mustervorlage für den Ärztevertrag ist unten im Downloadbereich mit angefügt.

Zur Beachtung : nach der Erstuntersuchung erfolgt bei den 18 – 50 jährigen Personen die jeweilige Nachuntersuchung alle 36 Monate – ab dem 50. Lebensjahr jährlich und muß auf dem Untersuchungsbogen auch mit Monat und Jahr durch den Arzt ausgefüllt sein. Dieses bezieht sich auf Personen die uneingeschränkt und ohne „gesundheitliche Bedenken (geeignet) “ die Untersuchung absolviert haben.

Falls auf dem Untersuchungsbogen das Kreuz bei geeignet und somit tauglich gesetzt wurde, aber der nächste Untersuchungstermin bei weniger als 36 Monate liegt, ist es ratsam wenn der Kommandant mit dem Arzt Rücksprache hält, denn dann liegen in der Regel „gesundheitliche Bedenken“ vor und man muß dann abwägen ob die Person für den schweren Atemschutz in der Feuerwehr tatsächlich geeignet ist.

Wenn das Kreuz bei „geeignet unter folgenden Voraussetzungen“ gesetzt wurde, ist die Person im Normalfall für den Atemschutzeinsatz nicht geeignet, außer es bezieht sich auf die Vorgabe einer Maskenbrille dann stellt dieses kein Problem dar.