CSA Ausbildung

Lehrgangsplanung

 

 Datum  Ort  Teilnehmer  freie Plätze Lehrgangsplan
 
 
 
 
 
         

Abgeschlossene Lehrgänge

 

 Datum  Ort  Teilnehmer
 23.09.2017  ASW Lenting
 2 Pförring
 4 Beilngries
 3 Biberbach
 1 Hirschberg
 09.07.2016
 ASW Lenting
 4 Kipfenberg
 5 Beilngries
 1 Pförring
 4 Gaimersheim
 28.03.2015
 ASW Lenting
 4 Beilngries
 8 Pförring
 18.01.2014  FWGH Kösching  11 Kösching
 16.04.2011
 FWGH Kipfenberg
 7 Kipfenberg
 9 Beilngries
 05.09.2009
 FWGH Kösching
 13 Kösching
 07.05.2005  FWGH Beilngries  15 Beilngries
 11.05.2002  FWGH Eitensheim  11 Kösching
 13.10.2001  FWGH Eitensheim  14 Kipfenberg

 

Fach-Kreisbrandmeister Gefahrgut 

Stefan Armbruster

Rosenstraße 18

85092 Kösching

e-mail: kbm-land1-1@lra-ei.de

 

Anmeldung zu einem "Träger von Chemikalienschutzanzügen" Lehrgang

Die Lehrgangsanmeldungen werden nicht mehr durch das Atemschutzzentrum versendet, sondern jede Feuerwehr wählt aus der unteren Tabelle den Lehrgangstag aus und meldet wie nachfolgend beschrieben die Teilnehmer an. Die Plätze werden nach Reihenfolge vom Eingang der Anmeldungen vergeben !!!

 

Die Anmeldungen zu einem Lehrgang für "Träger von Chemikaliensschutzanzügen" müssen bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, telefonisch bei dem Fachkreisbrandmeister Gefahrgut des Landkreis Eichstätt, oder per Email: kbm-land1-1@lra-ei.de angemeldet werden.

Als Grundlage für die Lehrgangsplanung dient das Formblatt “Lehrgangsbedarf für Lehrgänge der Feuerwehr durch den Landkreis”, diese Angaben werden zur Planung verwendet, bedeutet aber keine Anmeldung oder verbindlichen Anspruch. 

Im Pfad “Anmeldung und weitere Informationen zur Chemikalienschutzanzügeausbildung” sind alle für die Fortbildung wichtigen Daten zusammengestellt.  

Falls die Lehrgangsplätze nicht belegt werden können, wird ebenfalls um rechtzeitige Mitteilung gebeten.

Das Einverständnis der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung über die Übernahme  der entstehenden Lehrgangskosten muss vorab durch die jeweiligen Kommandanten abgeklärt sein.

Die Lehrgangskosten werden bei nicht erscheinen an den Lehrgangstagen durch das Landratsamt Eichstätt der jeweiligen Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt !

Die min. – Teilnehmerzahl liegt bei 8 Personen, bei weniger als 8 Personen wird der Lehrgang abgesagt.

Am Lehrgangstag wird ein Einsatzfahrzeug (z.B. HLF, LF, TLF) mit Handsprechfunkgeräten und DEKON – Ausrüstung benötigt, wir bitten um die jeweilige Bereitstellung.

 

Bitte daran denken, der sichere Umgang mit Handsprechfunkgeräten ist zwingend erforderlich !