Organisation

Das Landratsamt Eichstätt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, stellt sich vor.

Allgemeines


Es bestehen im Landkreis Eichstätt 144 Freiwillige Feuerwehren.

Grundsätzlich sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz die Gemeinden zuständig. Bestimmte Aufgaben wie überregionale Ausbildung, der Alarmplan für Brände und Technische Hilfeleistungen, Einsatzpläne und Brandmeldeanlagen werden aber zentral im Landratsamt, unterstützt durch die Kreisbrandinspektion, erledigt. Die Kreisbrandinspektion ist die "Vertretung" der Feuerwehren im Landkreis. Der Kreisbrandrat wird von den Feuerwehrkommandanten des Landkreises für sechs Jahre gewählt. Der Kreisbrandrat schlägt dem Landratsamt seine Stellvertreter (Kreisbrandinspektoren) und die Kreisbrandmeister vor. Diese Kreisbrandmeister sind entweder für bestimmte Aufgaben (wie Atemschutz, EDV, Gefahrgut, Jugend und Seelsorge) oder für bestimmte Gemeinden verantwortlich.Einzelheiten Erfahren Sie hier, auf der Hompege des Kreisfeuerwehrverbandes.

Bei größeren Schadenslagen im Landkreis ist das Landratsamt Eichstätt vertreten durch den Landrat Herrn Alexander Anetsberger zuständig, ggf. den Katastrophenfall (K-Fall) für den Landkreis auszurufen, und eine Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) zu stellen. Die FüGK besteht aus Mitarbeitern des Landratsamtes Eichstätt, sowie aus verschiedenen externen Fachberatern (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, BRK, uvm.).
Der Einsatz der FüGK kann auch bei größeren Schadenslagen unterhalb des K-Fall´s nötig sein. Zur Alarmierung der entsprechenden Personen sind mehrere "Ansprechpartner FüGK" in der Leitstelle hinterlegt. Diese werden via SMS, Anruf oder Funk (Piepser) entsprechend informiert.

Aufgaben

  • Alarm- und Einsatzplanung, ILS - Alarmierungsplanung für die Feuerwehren
  • Aufsicht über die Feuerwehren einschließlich deren Beratung
  • Vorbereitung von Dienstbesprechungen und Versammlungen der Feuerwehren auf Landkreis-Ebene
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Auszeichungsvorschlägen für Feuerwehrangehörige, Vorbereitung der Ehrungen
  • Planung des Funknetzes der Feuerwehren, der Relaisstellen, Alarmumsetzer, fernmelderechtliche Betreuung der Feuerwehren
  • BOS-Digitalfunk
  • Zuwendungsanträge-Verwendungsnachweise für Beschaffungen von Ausrüstung und Fahrzeugen der Gemeinden für die Feuerwehren
  • Atemschutzübungsanlage (Betrieb und Abrechnung)
  • Abnahme Brandmeldeanlagen (Aufschaltung und Schließung)

 

Zuständige Mitarbeiter im SG 20, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Die Brandschutzdienststelle (Vorbeugender Brandschutz)

Aufgaben der Brandschutzdienststelle:

VollzBekBayFwG  Nr. 19.1.2

 

Sie vertreten insoweit die Belange des abwehrenden Brandschutzes insbesondere mit Stellungnahmen zu den Bereichen:

  • Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Garagen- und Stellplatzverordnung
  • Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
  • Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
  • Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
  • Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
  • Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen).

 

Zuständiger Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Eichstätt

 

Anschrift des Landratsamtes

Landratsamt Eichstätt

SG 20 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung -
Brand- und Katastrophenschutz
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Telefon: 08421 70-0
Telefax: 08421 70-347
Internet: www.landkreis-eichstaett.de